Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Rollostar UG (haftungsbeschränkt), Sechsämterlandstr. 11-13, 95632 Wunsiedel.
1 Allgemeines
Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen liegen ausnahmslos dieser gültigen Fassung zugrunde. Unsere
nachstehenden Bedingungen gelten für alle bei uns erteilten Bestellungen, sofern nicht neue Auftrags-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch uns ausgestellt werden. Unsere Lieferungen erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Den Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit
ausdrücklich widersprochen, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen. Spätestens mit der Erteilung
des Auftrages gelten unsere Bedingungen als angenommen. Weitere Absprachen, die nicht in der schriftlichen
Bestellung oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind, bestehen nicht. Spätere mündliche
Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben etc. sind freibleibend. Muster, Maße und sonstige
Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben.
Bestellungen des Käufers bei uns sowie Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer
Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Es gelten die Preise, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, in Euro und zuzüglich
Mehrwertsteuer. Soweit Rechnungen an Endverbraucher gestellt werden, gelten die Preise einschließlich der
Mehrwertsteuer.
Alle Preise verstehen sich ab unserer Firmenadresse. Mehrkosten, die im Kundenbereich oder durch andere
Vorgänge außerhalb unseres Einflusses verursacht werden, können jederzeit in Rechnung gestellt werden.
Sollte sich herausstellen, dass die im Vertrag zu Grunde gelegten Maße nicht den Maßen des Bauwerkes
entsprechen, ist die Firma Rollostar UG berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern. Nachträgliche vom
Besteller gewünschte Änderungen im Bezug auf Konstruktion und Ausführung unserer Leistung werden nur
vorgenommen, wenn der Auftrag noch nicht in der Produktion ist. Wenn der Auftrag bereits in der Produktion
ist, können Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Die durch die Änderungen verursachten
Mehrkosten sind vollständig durch den Besteller zu zahlen.
4. Eigentumsvorbehalt
Solange uns Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehen, behalten wir uns das
Eigentum an den gelieferten Sachen vor. Die beweglichen Teile der Fenster und Türen bleiben auch nach
Einbau unser Eigentum. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung zu uns
rechtzeitig nachkommt, ist er berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden gelieferten Waren im
ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt ist an den Abnehmer weiterzuleiten.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich
benachrichtigen, außerdem wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug -ist der Verkäufer berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen odergegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen
Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein
Rücktritt vom Vertrag.
5. Zahlungsverzug
Der Besteller ist verpflichtet, vom Verzugszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem
jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Sollte der Käufer eine geringere Belastung nachweisen, sind die
Zinsen lediglich in der nachgewiesenen Höhe zu erstatten. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den
Verkäufer ist zulässig.
Alle gewährten Rabatte und sonstige Vergünstigungen, auch soweit sie andere kundenseits noch nicht
vollständig erfüllten Verträge betreffen, werden mit Eintritt des Zahlungsverzuges sofort hinfällig. Sämtliche
Lieferungen können von uns ganz oder teilweise bis zur Bezahlung unserer fälligen Forderungen zurückgehalten
werden. In einem solchen Fall ist ein Schadenersatzanspruch des Bestellers ausgeschlossen. Die hierdurch
zwangsläufig auftretenden Termin Verschiebungen sind ebenfalls nicht von uns zu vertreten. Bei
Terminverschiebungen aufgrund mangelnder Zahlung ist der Besteller verpflichtet, die bereits fertiggestellte
Ware nach Ausgleich der fälligen Rechnungen abzunehmen.
6. Lieferfrist und Liefertermin
Alle von uns genannten Liefertermine sind unverbindliche Angaben nach Kalenderwochen. Bei einer Verzögerung
der Lieferung werden wir den Besteller umgehend unterrichten.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der technischen Klarstellung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht
vor Aufmaß bzw. Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Verzögert sich die Lieferzeit aus einem von uns
nicht zu vertretenden Umstand, so kann der Besteller nur dann vom Vertrag zurücktreten, oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er uns zuvor unter Ablehnungsandrohung schriftlich
eine Nachfrist von mindestens 12 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Für Verzug und Unmöglichkeit haften wir nur in Höhe von 5% der Nettoauftragssumme , sofern Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegen. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streiks, Krankeit, Aussperrungen,
nicht rechtzeitige Belieferung von Zulieferanten , verlängern für die Dauer der verursachten Störung unsere
Lieferzeiten. Dies gilt auch für den Fall des Verzuges. Wir haben das Recht zu Teillieferungen. Diese können getrennt
berechnet werden.
7. Rücktritt
Die Firma Rollostar UG kann jederzeit vom Auftrag bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers
zurücktreten. Anspruch auf Schadensersatz besteht allerdings dadurch nicht
Tritt der Besteller aus einem von uns nicht zu vertretenden Grunde zurück, oder wird die Leistung aus einem
solchen Grunde unmöglich, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Die Firma Rollostar UG ist berechtigt,
30% der Bruttoauftragssumme ohne konkreten Schadensnachweis als Schadensersatz wahlweise neben dem
Anspruch auf Erfüllung zu verlangen. Der Firma Rollostar UG bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden (
Gewinnentgang) als die pauschalierten 30% bei Nachweis geltend zu machen.
Es steht dem Besteller im Übrigen frei, nachzuweisen, dass im Einzelfall ein niedrigerer oder kein Schaden
entstanden ist.
8. Zahlungsbedingungen
Ist keine andere Vereinbarung getroffen worden, so ist der Vertrag/Bestellung nur mit einer Vorauszahlung
von mindestens 50% der Rechnungssumme angenommen. Sämtliche Zahlungen sind in bar, durch
Banküberweisung oder durch Scheck zu leisten. Als Zeitpunkt für die Zahlung ist die Gutschrift auf unserem
Konto maßgeblich. Der Zahlungsanspruch wird mit Vertragsabschluss fällig. Zahlungen sind nur auf die von
uns genannten Konten oder an Personen, die sich durch eine von uns schriftlich erteilte Inkassovollmacht
ausweisen, zu leisten. Eine Aufrechnung ist uns gegenüber nur insoweit möglich, wie die Gegenforderung
rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
9. Versand und Gefahrübergang
Unsere Lieferungen erfolgen frei ab unsere Firmenadresse, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich
vereinbart worden ist Mit der Versandbereitschaft geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung
der Ware auf den Besteller über sofern uns nicht an dem Schadenseintritt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
nachgewiesen werden kann.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der Bestellung in Farbe, Maß und Ausführung gelten
nicht als Mängel, deren Beseitigung verlangt werden könnte. Unsere Muster, Prospekte und anderes
Werbematerial geben nur annähernd die Eigenschaften
unserer Ware an. Wir haften daher nicht für Abweichungen von diesen. Es kann jedoch im Einzelfall etwas
anderes von uns schriftlich zugesagt werden. Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir nach unserer
Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Da die bestellten Waren
Maßanfertigungen sind, ist das Recht der Wandelung ausgeschlossen. Nur wenn wir zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht in der Lage sind, kann der Besteller eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz besteht nicht.
Der Besteller ist verpflichtet, jede einzelne Lieferung unverzüglich und in jeder Hinsicht und ohne
Beschränkung auf Stichproben auf erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu untersuchen.
Bei Transporten mit der Deutschen Bahn AG oder per Spedition hat die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit
der Ware sofort bei Abnahme zu erfolgen.
Sollte die unverzügliche Untersuchung der Ware nach Eingang unterblieben sein, sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit es der Besteller versäumt hat, Rückgriffs Rechte gegen
Dritte zu wahren, z. B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahmen etc. Ansonsten sind Beanstandungen
unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Lieferung, in jedem Falle aber vor Verarbeitung bzw. Einbau
schriftlich anzuzeigen. Verspätete Mängelrügen sind unwirksam.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies
gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit als der Ersatz von
mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung,
die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des
Verkäufers nach dem Produkthaftgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung. Der Besteller ist
verpflichtet, uns auf besondere Risiken bei Vertragsabschluss schriftlich hinzuweisen.
Die Verjährungsfrist sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers beträgt
vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften sechs Monate. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der
Lieferung.
11. Montage
Montagen erfolgen, sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zulassen. Etwaige notwendige
Geräte oder Gerüste sowie Anschlüsse für Elektrowerkzeuge und Entnahme von Strom und Wasser, ferner
Mauer-, Stemm- und Beiputzarbeiten sind bauseits ohne Berechnung zu stellen. Führt der Verkäufer die
Demontage in Altbauten aus, so trägt der Käufer das Risiko für Schäden an Putz, Mauerwerk, Fensterbänken,
alten Fenstern und am Wohnungsinventar, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der
Monteure. Abdicht- und Verputzerarbeiten zwischen Fenster und Mauerwerk sind in unseren Leistungen
nicht enthalten, oder sie wurden vertragsgemäß vereinbart. Werden Rolläden bzw. Jalousien bauseits
entfernt und angepasst, so sind diese vor Montagebeginn zu entfernen. Ist dies nicht gegeben, so werden
diese gegen Berechnung von uns entfernt und auf Wunsch angepasst.
12. Leistungsstörungen
Kann bei Eintreffen unserer Montagetrupps durch Umstände, die diese nicht zu vertreten hat, das Ausmaß,
die Montage u.ä. nicht erfolgen, so ist der Besteller verpflichtet, der Firma Rollostar UG die Kosten der
vergeblichen Anfahrt und den entstandenen Arbeitsaufwand im Stundenlohnnachweis zu ersetzen. Kann eine
bestellte Anlage durch einen von der Firma Rollostar UG nicht zu vertretenden Umstand nicht vollständig
eingebaut werden, so hat die Abnahme des eingebauten Teils des Auftrages zu erfolgen, ebenso die Zahlung.
Eine solche Teilleistung gilt als in sich abgeschlossener Teil der Leistung.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die von uns zu erbringende Leistung ist der Sitz unserer Firma in Wunsiedel. Gerichtsstand
ist Wunsiedel. Dies gilt auch für Klagen aus in Zahlung genommenen Wechseln und Schecks sowie für
Prozesse nach einem Rücktritt vom Verträgen. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt jedoch nur für Kaufleute
und ausländische Vertragspartner sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich
rechtliches Sondervermögen. Auf die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien findet ausschließlich
deutsches Recht, so wie es für Geschäfte zwischen Inländern üblich ist Anwendung.
14. Schlussbestimmungen
Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen aus diesen Geschäftsbedingungen nicht
rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen soll Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten, die, soweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinne und Zweck
dieser Geschäftsbedingungen gewollt haben würden, wenn sie den jeweiligen Punkt bedacht hätten. Der
Besteller erhält hierdurch Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten - soweit diese für die Abwicklung
des Auftrages erforderlich sind - im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.
WICHTIGE HINWEISE ZU UNSEREN PRODUKTEN UND MONTAGEN
• Alle unsere Produkte können wir nur fachgerecht montieren wenn die Außentemperatur höher als 5 Grad
plus beträgt. Gewährleistung und Garantie beträgt 2 Jahre.
• Bei Kunststoff und bei Aluminium können Werkstoff- und herstellungsbedingt, leichte
Farbschwankungen auftreten. Daher sind leichte Farbunterschiede zu unseren Mustern, beim
Zusammenbau einzelner Profile, bei Nachbestellungen, sowie leichte Unebenheiten unvermeidbar und
kein Mangel. Eine geeignete Oberflächenbeschichtung ist unverzüglich vorzunehmen. Für Schäden aus
nicht erfolgter oder mangelhafter Oberflächenbehandlung haften wir nicht.
• Bei Isolierglasfenstern kann es bedingt durch äußere Einflüsse zu Tauwasserbildung (z.B. an Rahmen,
an beiden Seiten der Verglasung, an Beschlägen, etc.) kommen. Diese äußeren Einflüsse liegen nicht in
unserem Bereich, daher stellt Tauwasserbildung keinen Mangel dar.
• Einbausprossen im Isolierglas können beweglich sein bzw. teilweise am Glas anliegen. Bei
Erschütterungen der Glaseinheit kann es dadurch zu leichtem Klirren kommen ohne dass dies einen
Mangel darstellt.
• Wir weisen daraufhin, dass die nach dem Fenster Einbau auftretende Durchbiegung von Überlagern,
Stürzen und Decken im Bereich unserer Bauelemente, unabhängig von der Breite, max. 3 mm betragen
darf. Andernfalls kommt es zu Funktionsstörungen oder Beschädigungen. Bei Überschreitung dieses
Wertes gehen sämtliche hieraus resultierenden Beeinträchtigungen und Schäden (z.B. Glasbruch, etc.) zu
Lasten des Bestellers.
Stand Oktober 2023